23.01.2012
Betriebsbedingten Kündigungen durch das Stärkungspaktgesetz-SPD und Grüne waschen Hände in Unschuld
Laut verschiedener Pressemitteilungen verbreiten SPD-Landespolitiker, im geplanten Erlass zum sog Stärkungspaktgesetz sei vorgesehen, bestimmte Kürzungs¬maßnahmen der Kommunen auszuschließen, namentlich: betriebsbedingte Kündigungen, Abbau von Ausbildungsplätze, Schließung von Bibliotheken und Bädern.
In der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses hat die Landesregierung dazu einen Bericht vorgelegt, der dieser Darstellung klar widerspricht.
Vielmehr schiebt die Landesregierung die Verantwortung für ihre Zwangskonsolidierung zurück an die Kommunen und erklärt: “Die Gemeinde kann und muss in eigener Verantwortung entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Erreichung des Ausgleichsziels ergreift und im Haushaltssanierungsplan festlegt. Es ist nicht beabsichtigt, Gemeinden Vorgaben für konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu machen“.
Anna Conrads, Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik, erklärt dazu:
„SPD und Grüne stellen sich hin wie Pontius Pilatus und waschen ihre Hände in Unschuld: wir zwingen euch, innerhalb von 5 Jahren Euren Haushalt zu konsolidieren, aber schaut mal wie ihr es macht. Und für die Konsequenzen vor Ort sind wir nicht verantwortlich.“
In vielen Kommunen würde auch die Streichung aller freiwilligen Leistungen nicht ausreichen, um die Haushaltslücken zu schließen, auch nicht zusammen mit den Landeshilfen.
„Darum wird es aller Voraussicht nach ans Eingemachte gehen“, so Conrads „auch an die Pflichtaufgaben und den Personalbestand. Gewerkschaften und Personalräte sollten sich von der SPD nicht einlullen lassen.“
Interessant war auch die heutige Klarstellung des Kommunalministeriums, dass die künftigen Haushaltssanierungspläne weitergehende Auflagen vorsehen als die früheren Haushaltssicherungskonzepte. Denn Überschüsse bei kommunalen Unternehmen müssen jetzt zwingend in die Konsolidierung einbezogen werden.
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